
Als zertifizierte Hundeausbilder nach nach §11 Abs. 1 Nr. 8 f TierSchG (NRW) habe ich schon einigen Hundehaltern tatkräftig geholfen. Für eine geringe Kostenaufwandsentschädigung nehme ich mich gerne Ihrer/Deiner Probleme an.
Ich betreue Hundesportler und Diensthundeführer genauso wie private Hundehalter, die Lerngesetze sind für alle gleich.
Eine Verhaltensmodifikation beim Hund setzt etwas Geduld voraus. In einer Training Session wird sich nicht viel ändern. Das wichtigste ist es dem Hundeführer bestimmte Kompetenzen und Fähigkeiten zu vermitteln die es ihm ermöglichen seinen Hund besser zu verstehen und auszubilden.
Eines muss jedem von Anfang an klar sein, ein Hund lernt immer, ob man es will oder nicht. Um den Ausbildungsstand im Hund zu festigen ist also ein kontinuierliches Training notwendig. Das muss ein Hundeführer oder Hundehalter leisten.
Sollten Sie/Du Interesse haben würde ich mich über eine Nachricht oder einen Anruf sehr freuen.
Martin Bibelge
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E-Mail: Martin.Bibelge@web.de